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Pressemitteilung

Becker zum Planfeststellungsverfahren für Riedl: „Landrat soll keine Nebelkerzen zünden!“

Der an die ÖDP adressierte Vorwurf von Landrat Meyer, der Kreistag sei beim Pumpspeicherwerk Riedl nicht zuständig, „geht völlig am jüngsten ÖDP-Vorstoß vorbei“, so Kreisrätin Agnes Becker. „Eine wie auch immer geartete Beteiligung des Kreistags habe ich nie gefordert. Mein Appell richtete sich direkt und ausschließlich an den Herrn Landrat selbst, der zum Schluss einzig und allein die Genehmigung für Riedl erteilen oder verweigern kann. Dieser Verantwortung muss er sich auch stellen.“ Becker kann sich Meyers Reaktion nur so erklären: „Der Landrat ist ein vielbeschäftigter Mann, da kann einem beim Studium der Presse schon mal eine Ungenauigkeit passieren. Dafür habe ich Verständnis, aber trotzdem müssen die Dinge richtig gestellt werden.“

Es gäbe für den Landrat genügend gute Gründe, die Genehmigung nicht zu unterschreiben. Die fehlende Notwendigkeit, die intakte, gewachsene Kulturlandschaft, der Schutz der dort lebenden Menschen und auch die von Wirtschaftsministerin Aigner bestätigte fehlende Wirtschaftlichkeit seien nur einige Beispiele. Der bekannteste Fall dafür, dass mutige Landräte so entscheiden, ist die verweigerte Unterschrift des ehemaligen Schwandorfer Landrats Franz Schuierer unter die Pläne für die Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf. Die Staatsregierung führte damals eigens ein Selbsteintrittsrecht der übergeordneten Verwaltungsebene ein, um die Ablehnung des Landrats umgehen zu können. „Für das PSW Riedl würde das bedeuten: Sollte der Landrat nicht unterschreiben, könnte die Regierung von Niederbayern in das Verfahren eintreten. Es wäre spannend, ob die mittlere Staatsbehörde gegen den Willen der Wirtschaftsministerin entscheiden würde“, so Becker.

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