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Pressemitteilung

ÖDP appelliert an Obersten Bayerischen Rechnungshof:

Auch mögliche Umleitung von Landtagsgeldern in Parteikassen prüfen!

Nach Ansicht des bayerischen ÖDP-Landesvorstandes sollte der Oberste Bayerische Rechnungshof nicht nur die Mitarbeiterverträge der Landtagsabgeordneten überprüfen, sondern auch einen Blick auf die Verknüpfung von Abgeordneten-Büros und Partei-Büros werfen: "Es besteht der Verdacht, dass aus Landtagsgeldern indirekt Parteiarbeit finanziert wird, wenn Abgeordnetenmitarbeiter in Parteibüros sitzen und Stimmkreisbüro und Kreisverbandsbüro unter der gleichen Adresse und Telefonnummer laufen", meint die stellvertretende ÖDP-Landesvorsitzende Agnes Becker.

Die vom Bundesverfassungsgericht streng geregelte und begrenzte Parteienfinanzierung wird womöglich auf diese Weise umgangen, wenn Staatsgeld, das eigentlich dazu dienen soll, dem Abgeordneten mehr Unabhängigkeit zu verschaffen, für die Parteiarbeit eingesetzt wird: "Ein Bürger, der sich in einem bestimmten Anliegen an seinen Stimmkreisabgeordneten wendet und die auf der Landtags-Homepage angegebene Nummer des Stimmkreisbüros wählt, will nicht zuerst im Parteibüro landen und sich von dort aus mühsam zum Abgeordneten durchfragen", so Becker.

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